zum Material hier ein Auszug aus dem IER-Regelwerk

Abschnitt 3

SPIEL-, SPORT-, AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE


301 Das Sportgerät ist der Stock mit seinen Einzelteilen, für dessen Ordnungsmäßigkeit und regelgerechte Beschaffenheit jeder Spieler die Eigenverantwortlichkeit hat.

302 Bei allen Wettbewerben ist nur Sportgerät erlaubt, das von der IFI zugelassen ist. Änderungen an Sportgeräteteilen sind verboten. Das von der IFI zugelassene Sportgerät muss eine von der IFI vorgeschriebene Registriernummer und das IFI - Zulassungszeichen tragen.

303 Der Stock besteht aus dem Stockkörper, dem Stiel und einer Sommer- bzw. Winterlaufsohle. Für Wettbewerbe, die nach der IER ausgeschrieben sind, dürfen die genannten Teile nur von IFI-autorisierten Vertragspartnern angefertigt werden. Änderungen an Sportgeräteteilen sind verboten. Ausnahmen sind das Anpassen des Stielgriffes und das Aufschrauben von ungedämpften Sommerlaufsohlenbelägen sowie die mechanische Reinigung dieser Beläge. In Schülerwettbewerben (ISpO § 110a) darf nur der
Schülerstock Typ E gespielt werden. Dieser ist in allen anderen Spielklassen verboten (ausgenommen Weitenwettbewerb) Die nachfolgende Beschreibung gibt in vereinfachter Form über die wesentlichen technischen Daten der Sportgeräteteile Auskunft.

304 Der Stockkörper und Schülerstockkörper
Wir unterscheiden zwei Stockkörperkonstruktionen:
a) Stockkörper mit Zwischenplatte:
Diese Konstruktion besteht aus einem Stahlring, einer in den Stahlring eingepressten Zwischenplatte und einer mit der Zwischenplatte und dem Stahlring fest verbundenen Haube, deren Werkstoffe und die Verarbeitungskriterien für die Hersteller von der IFI vorgegeben sind.
b) Stockkörper mit Stahlstegen (anstatt Zwischenplatte),
die mit starker Vorspannung in den Stahlring eingebracht sind und einer Haube.
Die drei Teile: Stahlring, Zwischenplatte und Haube müssen fest (kraftschlüssig) miteinander verbunden sein.
Auf der Zwischenplatte befindet sich eine Dämpfungseinlage aus Gummi oder Kunststoff. Auf dieser ist die Registriernummer der Zwischenplatte angebracht (gilt ab Herstellungsjahr 2001). Jeder gültige Stockkörper ist mit der IFI-Registriernummer und dem IFI-Prüf- und Zulassungszeichen versehen. Massen (Gewichte) und Typen siehe Regel 311, Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 7.

305 Der Stiel besteht aus metallarmierten Kunststoffen, Stahl, Titan oder Chemiefasern. Zur Verbindung von Stockkörper und Winter- bzw. Sommerlaufsohle ist am Stiel eine Gewindebuchse mit G 1“ Linksgewinde angebracht. Eine grüne, IFI-gerechte Friktionsscheibe am Stiel ist erforderlich. Ein Stiel ohne diese vorgeschriebene Friktionsscheibe ist ein regelwidriges Sportgerät. Veränderungen am Stiel sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Griffform darf vom Spieler selbst angepasst werden und ist so zu verstehen, dass dabei
nur das Wechseln der herkömmlichen Griffbeläge erlaubt ist. Die Vorgaben für das Gewicht und den Schwerpunkt sind unbedingt einzuhalten. Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 8

306 Stockmarker mit der Bezeichnung „IFI-gerecht“ in den Farben RAL 6038 (leuchtgrün) und RAL 3024 (leuchtrot) sind im Mannschaftsspiel auf Anweisung des Wettbewerbsleiters zu verwenden; leuchtgrün für die ungeraden Startnummern und leuchtrot für die geraden Startnummern. Ein Wechsel der Stockmarker erfolgt für die Mannschaft, die in die Pause geht mit der, die aus der Pause kommt.

307 Die Grundplatte gibt es in Ausführungen für Sommer und Winterlaufsohle. Sie besteht aus von der IFI zugelassenen Werkstoffen. In der Grundplatte ist eine mit G 1“  Innenlinksgewinde versehene Buchse zur Aufnahme des Stieles angebracht.

308 Die Sommerlaufsohle ist ein Verbund einer Grundplatte mit einem Sommerlaufsohlenbelag. Die Befestigung der abgestuft laufenden Beläge erfolgt IFIgerecht.
Bei dem vorgegebenen Material sind die Shore-D-Härten weitestgehend für die Laufeigenschaften maßgebend. Die zugelassenen Sommerlaufsohlen tragen am Außenrand des Belages die IFIRegistriernummer. Eine Laufsohle ist zulässig, wenn sie fest mit der
Grundplatte verbunden ist, unbeschädigt ist, keine Schrauben fehlen und keine Abriebsbegrenzung oder Dämpfungseinlagen zum Vorschein kommt. Die Ebenflächigkeit und Geometrie der Lauffläche ist ebenfalls mit ≤0,4 mm toleriert. Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 9 + 10.

Härtebereiche bei 25°C und Farbgebung der Sommerlaufsohlen

IFI-Nr. 10 weiß (auch eingeschlossen von grünem, schwarzem oder grauem Außenrand, Breite 18-45mm ab JKB b) */** > 86 Shore D
IFI-Nr. 11 gelbgrün 74 - 80 Shore D
IFI-Nr. 12 graphitschwarz 67 - 73 Shore D
IFI-Nr. 13.2 silbergrau 63 - 66 Shore D
IFI-Nr. 13.1 kieselgrau 59 - 62 Shore D
IFI-Nr. 14.2 melonengelb 56 - 58 Shore D
IFI-Nr. 14.1 schwefelgelb 53 - 55 Shore D
IFI-Nr. 15.3 ultramarinblau 50 - 52 Shore D
IFI-Nr. 15.2 capriblau 45 - 48 Shore D
IFI-Nr.
15.1 lichtblau 43 - 46 Shore D
IFI-Nr. 16 blaulila *** 39 - 41 Shore D

Härtebereiche bei 25°C und Farbgebung der Sommerlaufsohle mit Negativprofil

IFI-Nr. 9 leuchtrot >78 Shore D*
IFI-Nr. 11 gelbgrün 74 - 80 Shore D
IFI-Nr. 12 graphitschwarz 67 - 73 Shore D
IFI-Nr. 13.2 silbergrau 63 - 66 Shore D
IFI-Nr. 13.1 kieselgrau 59 - 62 Shore D
IFI-Nr. 14.2 melonengelb 56 - 58 Shore D
IFI-Nr. 14.1 schwefelgelb 53 - 55 Shore D
IFI-Nr. 15.3 ultramarinblau 50 - 52 Shore D
IFI-Nr. 15.2 capriblau 45 - 48 Shore D
IFI-Nr. 15.1 lichtblau 43 - 46 Shore D
IFI-Nr.
16 blaulila *** 39 - 41 Shore D

Alle Sommerlaufsohlen mit Negativprofil und alle TYP IFI-Nr. 16 müssen ein IFI-Laufsohlensiegel tragen.
* Diese Laufsohlen dürfen auch auf Natureis- und in Kunsteisanlagen ohne Dach gespielt werden.

** Bei holzgestützten Laufsohlen keine Kennzeichnung (Reg.Nr.) *** Die SLS mit der IFI-Nr. 16 darf in allen Spielklassen, mit Ausnahme der Schüler- und Jugendklassen U14, U16 und U19 verwendet werden (gilt nicht für den Zielwettbewerb) und muss ein IFILaufsohlensiegel tragen.

Hinweis: Bei Verwendung einer Sommerlaufsohle ohne vorgeschriebenes IFI-Laufsohlensiegel wird der Mannschaft 1 Spielpunkt abgezogen.

309 Die Winterlaufsohle ist ein Verbund einer Grundplatte mit einem Winterlaufsohlenbelag. Die Befestigung der abgestuft laufenden Beläge erfolgt durch Verklebung oder Direktvulkanisation. Die Winterlaufsohlenbeläge bestehen aus speziellen Gummimischungen. Eine Winterlaufsohle ist zulässig, wenn sie an allen Stellen mit der Grundplatte fest verbunden ist, die vorgeschriebene Geometrie erfüllt und unbeschädigt
ist. Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 11

Härtebereiche bei 25°C und Farbgebung der Winterlaufsohlen
IFI-Nr. 22.0 gelbgrün 84 - 90 Shore A
IFI-Nr. 23.3 schwarz 78 - 84 Shore A
IFI-Nr. 23.2 tiefschwarz 72 - 76 Shore A
IFI-Nr. 23.1 graphitschwarz 72 - 76 Shore A
IFI-Nr. 24.3 mausgrau 64 - 70 Shore A
IFI-Nr. 24.2 silbergrau 57 - 62 Shore A
IFI-Nr. 24.1 kieselgrau 57 - 62 Shore A
IFI-Nr. 25.3 ginstergelb 48 - 52 Shore A
IFI-Nr. 25.2 melonengelb 42 - 46 Shore A
IFI-Nr. 25.1 schwefelgelb 43 - 46 Shore A
IFI-Nr. 26.3 ultramarinblau 37 - 43 Shore A
IFI-Nr. 26.2 capriblau 36 - 39 Shore A
IFI-Nr.
26.1 lichtblau 32 - 35 Shore A

310 Die Einzelteile des Stockes sind so genormt, dass alle Teile der verschiedenen Hersteller gegeneinander austauschbar sind.

311 Massen (Gewichte): alle Angaben in Gramm
Stockkörper Typ M 3800 - 3830g
Stockkörper Typ L 3700 - 3730g
Stockkörper Typ P 3500 - 3530g
Schülerstock Typ E 2730 - 2780g
Stiel 270 - 430g
Sommerlaufsohle 800 - 1150g*
Winterlaufsohle 850 - 1150g**

* SLS Nr. 11 maximal 1200g
** WLS Nr. 22 maximal 1200g

Die Stockkörper müssen auf ihrer Haube den ihren Gewichtsklassen entsprechenden Typ-Buchstaben M, L, P oder E sichtbar (mind. 20 mm groß) tragen.

312 Die Daube (beweglicher Zielgegenstand) ist ein dickwandiger Gummiring mit einer profilierten Gleitseite (Rillen, Stege oder Noppen) für den Sportboden Eis, hier ist die IFI-Registriernummer angebracht, und einer glatten Gleitseite für Sommersportböden. Im Innendurchmesser sind vier Zentrierhilfen zum genauen Auflegen der Daube auf das Mittelkreuz angebracht. Gewichte, Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 12.

313 IFI-Prüfkoffer
Zur Kontrolle der Sportgeräte sind vorrangig die Messwerkzeuge des IFI-Prüfkoffers und die „Richtlinien für die Nutzung des IFI-Prüfkoffers“ (aktuellster Stand) zu verwenden.

314 Messen
Die Feststellung der Bestlage von Stöcken zur Daube erfolgt durch Entfernungsmessungen mit geeigneten Messgeräten (Bandmaß mit Magnet und optische Messgeräte sind nicht erlaubt). Zwischen Stöcken und Daube ist der kürzeste Abstand zu messen, auch wenn die Messpunkte außerhalb des Zielfeldes liegen. Zur Entfernungsmessung beim Weitenwettbewerb sind geeignete Messgeräte zu verwenden.

320 Laufsohlenständer
Es dürfen nur Laufsohlenständer für maximal acht Laufsohlen verwendet werden, welche die folgenden Höchstmaße nicht überschreiten dürfen. Länge 450 mm, Breite 300 mm, Höhe (einschließlich Griff) 400 mm.
Über den sportlichen Zweck hinausgehendes Beiwerk ist verboten. Vorschlag für Laufsohlenständer: siehe Abb. 13

Hinweis: Bei Nichtentsprechen muss Ersatz beschafft werden. Bis dahin ist es der Mannschaft nur gestattet mit den vier auf den Stockkörpern befindlichen Laufsohlen zu spielen.

321 Die Oberkörperbekleidung der Spieler einer Mannschaft muss einheitlich sein.
Die Bekleidung muss generell in ordentlichem Zustand sein!
Hinweis: Bei Zuwiderhandlung darf der entsprechende Spieler erst wieder am Wettbewerb teilnehmen sobald Ersatz beschafft ist. Beim Mixed müssen die Damen gleiche und
die Herren gleiche Oberkörperbekleidung tragen.

322 Gleitschutz, der die Sportböden verändert, ist verboten. Bei Wettbewerben auf Natureis ist Gleitschutz erlaubt, bei dem die Greifelemente (Spikes) nicht größer als 2 mm sein dürfen.
Hinweis: Bei Zuwiderhandlung darf der entsprechende Spieler erst wieder am Wettbewerb teilnehmen sobald Ersatz beschafft ist.

Die im Text Erwähnten Regeln und Abbildungen, hier im offiziellen Regelbuch.

 

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