Der Stiel (Regel 305) besteht aus metallarmierten Kunststoffen, Stahl, Titan oder Chemiefasern. Zur Verbindung von Stockkörper und Winter- bzw. Sommerlaufsohle ist am Stiel eine Gewindebuchse mit G 1“ Linksgewinde angebracht. Eine grüne, IFI-gerechte Friktionsscheibe am Stiel ist erforderlich. Ein Stiel ohne diese vorgeschriebene Friktionsscheibe ist ein regelwidriges Sportgerät. Veränderungen am Stiel sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Griffform darf vom Spieler selbst angepasst werden und ist so zu verstehen, dass dabei nur das Wechseln der herkömmlichen Griffbeläge erlaubt ist. Die Vorgaben für das Gewicht und den Schwerpunkt sind unbedingt einzuhalten. Abmessungen und Bezeichnungen siehe Abb. 8
Regeln und Abbildungen, hier im offiziellen Regelwerk.